Jeder Lebensmittelbetrieb in der Schweiz braucht ein betriebsspezifisches HACCP-Hygienekonzept. Sparen Sie sich gefährliche Internet-Vorlagen: Wir übernehmen die komplette Arbeit – massgeschneidert auf Ihre Geräte, Ihre Menüs und Ihre Risiken.
Wer in der Schweiz Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder abgibt, untersteht dem strengen Lebensmittelgesetz (LMG). Dieses Gesetz verlangt zwingend die Selbstkontrolle.
Das Herzstück davon ist das Selbstkontrollkonzept. Darin muss der hygienische Umgang mit Lebensmitteln, das Allergenmanagement, die Rückverfolgbarkeit und die Gefahrenanalyse (HACCP) klar und dokumentiert geregelt sein.
Ohne ein betriebsspezifisches Konzept drohen bei einer Inspektion durch das Kantonale Labor sofortige Auflagen, Bussen oder im schlimmsten Fall die Betriebsschliessung.
Ein kopiertes Hygienekonzept passt nie zu 100% auf Ihre Prozesse. Inspektoren merken sofort, wenn ein Standard-PDF verwendet wird, in dem Risiken stehen, die Sie gar nicht haben (oder schlimmer: Ihre echten Risiken fehlen).
Wenn wir Ihr Selbstkontrollkonzept erstellen, basiert es auf einem echten Vor-Ort-Termin. Sie dokumentieren im Alltag später nur das, was für Ihren Betrieb wirklich relevant und gesetzlich gefordert ist.
Die Lebensmittelsicherheit ist kein einmaliges Projekt. Wir helfen Ihnen beim Start, beim Wachstum und in der Krise.
Sie gründen einen neuen Gastro-Betrieb, einen Foodtruck oder eine Lebensmittelproduktion? Wir bauen Ihr HACCP-Konzept von Grund auf neu auf, inkl. Meldung beim Kantonalen Labor.
Zum Paket "Neustart"Sie haben neue Geräte gekauft, nehmen rohen Fisch ins Menü auf oder eröffnen eine zweite Filiale? Sobald sich Prozesse ändern, müssen wir Ihr Selbstkontrollkonzept anpassen und die Gefahrenanalyse aktualisieren.
Angebot anfordernDer Lebensmittelinspektor war da und hat Ihre fehlende oder fehlerhafte Dokumentation bemängelt? Wir übernehmen die schnelle Korrektur und die Kommunikation mit dem Amt.
Zum Paket "Rettungsanker"Um ein fundiertes Selbstkontrollkonzept erstellen zu können, besuche ich Ihren Betrieb. Wir besprechen Ihre Speisekarte, schauen uns die Lagerräume, die Küche und Ihre Prozesse an. Ihr Tagesgeschäft wird dabei nicht gestört.
Sie müssen nichts schreiben. Ich erarbeite die komplette Gefahrenanalyse (CCPs) und erstelle alle spezifischen Checklisten (Reinigung, Temperaturen, Wareneingang), die Sie gemäss LMG benötigen.
Wir gehen das fertige Konzept gemeinsam durch. Ich zeige Ihnen und Ihrem Team genau, wie die Listen geführt werden. Danach sind Sie optimal auf jeden Besuch der Lebensmittelkontrolle vorbereitet.
Ja. Das Lebensmittelgesetz (LMG) ist Bundesrecht. Unsere massgeschneiderten Selbstkontrollkonzepte erfüllen die strengen Anforderungen aller kantonalen Laboratorien – egal ob Sie Ihren Betrieb in Zürich, Aargau, Luzern oder St. Gallen haben.
Die komplette Neuerstellung (z.B. unser Paket "Neustart" inkl. Begehung, Gefahrenanalyse und allen Listen) startet ab CHF 1'850 pauschal. Wenn wir lediglich ein bestehendes Selbstkontrollkonzept anpassen müssen, berechnen wir den Aufwand oft individuell. Kontaktieren Sie uns für eine genaue Offerte.
Im Alltag werden diese Begriffe oft synonym verwendet. Streng genommen ist das "Selbstkontrollkonzept" der gesetzliche Überbegriff in der Schweiz. Es beinhaltet die Gute Hygienepraxis (Hygienekonzept) und die darauf aufbauende Risiko- und Gefahrenanalyse nach dem HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points).